Sie planen Balkon abdichten – im Altbau und bei Sanierung und suchen dafür einen passenden Fachbetrieb? Senden Sie die wichtigsten Angaben zu Umfang, Ausführungsort und Wunschtermin direkt über die unverbindliche Preisanfrage.
Wichtige Informationen im Überblick
Beschreiben Sie den aktuellen Zustand, die gewünschten Arbeiten, ungefähre Maße oder Mengen und besondere Anforderungen. Je genauer die Beschreibung, desto besser kann die Anfrage im Gewerk Bauabdichtung eingeordnet werden.
Die Abdichtung von Balkonen im Altbau und während Sanierungsmaßnahmen ist entscheidend, um Feuchtigkeitsschäden und daraus resultierende Bauschäden zu vermeiden. Eine sorgfältige Planung und Auswahl geeigneter Materialien sind dabei unerlässlich.
**Planung und Materialauswahl**
Bei der Planung der Balkonabdichtung sollten die spezifischen Gegebenheiten des Gebäudes berücksichtigt werden. Im Altbau können beispielsweise unterschiedliche Untergründe und bestehende Bausubstanzen vorliegen, die die Wahl der Abdichtungsmaterialien beeinflussen. Es ist wichtig, Materialien zu wählen, die mit den vorhandenen Bauteilen kompatibel sind und den aktuellen technischen Standards entsprechen. Die Auswahl sollte dabei stets in Absprache mit einem qualifizierten Fachbetrieb erfolgen, um eine fachgerechte Ausführung sicherzustellen.
**Wartung und Herstellerhinweise**
Nach der Abdichtung ist eine regelmäßige Wartung des Balkons erforderlich, um die Funktionsfähigkeit der Abdichtung langfristig zu gewährleisten. Dazu gehört die regelmäßige Inspektion auf Risse, Undichtigkeiten oder Ablagerungen, die den Wasserabfluss behindern könnten. Hersteller von Abdichtungsmaterialien stellen in der Regel spezifische Pflege- und Wartungsanleitungen bereit, die unbedingt beachtet werden sollten. Diese Anleitungen enthalten wichtige Informationen zur richtigen Pflege und Instandhaltung der Abdichtung, um ihre Langlebigkeit zu sichern.
**Hinweis zur Haftung bei Materialwahl**
Es ist zu beachten, dass bei der Verwendung von vom Auftraggeber vorgeschriebenen Materialien, die sich später als ungeeignet herausstellen, der Auftragnehmer nicht für Mängel haftet, sofern er seiner Prüfungs- und Hinweispflicht nachgekommen ist. Ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 15.01.2018 (Az. 21 U 22/17) bestätigt diese Rechtsprechung. [Keine Mängelhaftung des Auftragnehmers bei ungeeignetem vorgeschriebenen Baumaterial | Bauportal BG BAU]
Durch eine sorgfältige Planung, die Auswahl geeigneter Materialien und die Beachtung der Herstellerhinweise kann die Abdichtung von Balkonen im Altbau erfolgreich umgesetzt und deren Langlebigkeit sichergestellt werden.

